Europaparlament beschließt neue Transparenzregeln für große Unternehmen
28.04.2014
Die Transparenzregeln für Unternehmen in der EU werden verstärkt. So sieht es ein Richtlinienentwurf der EU-Kommission vor, dem das Europäische Parlament am 15. April 2014 zugestimmt hat. Die Änderung der existierenden Gesetzgebung soll die Transparenz großer Unternehmen in Sozial- und Umweltbelangen deutlich verbessern. So sind Unternehmen von öffentlichem Interesse und mit über 500 Mitarbeitern künftig verpflichtet, zu Nachhaltigkeitskriterien zu berichten.
Ein öffentliches Interesse ist gegeben, wenn Tätigkeit, Unternehmensstatus und Größe eines Unternehmens von erheblicher Bedeutung sind. Die Berichtspflicht wird daher vor allem auf Banken, Versicherungen und börsennotierte Unternehmen zutreffen. Schätzungen zufolge sind rund 6.000 europäische Unternehmen von der Vereinbarung betroffen.
Besondere Regelungen zur Chancengleichheit in Führungsgremien
Die neuen Transparenzregeln umfassen Informationen über Maßnahmen, Risiken und Ergebnisse in Bezug auf Umweltfragen, soziale und mitarbeiterbezogene Aspekte, die Achtung der Menschenrechte, Anti- Korruption und Bestechung sowie Fragen zur Vielfalt in Aufsichtsräten. Den Unternehmen wird dabei freigestellt, ob sie die Angaben als Teil ihres Geschäftsberichts oder in einem eigenen CSR-Bericht veröffentlichen. Konkrete Vorgaben gibt es insbesondere für das Thema Vielfalt und Chancengleichheit in den Führungsgremien („Diversity“). Hier müssen konkrete Angaben zu Alter, Geschlecht, Ausbildung und beruflichem Hintergrund der Personen enthalten sein. Außerdem ist Auskunft zu den Zielen, Maßnahmen und Ergebnissen der Diversitypolitik zu geben. Wichtig: Fehlende Informationen zu einzelnen Themen müssen im Bericht erläutert werden. Das bedeutet, dass Unternehmen konkret erklären müssen, warum bestimmte Nachhaltigkeitskriterien für ihr Unternehmen nicht relevant sind.
Damit der Vorschlag rechtlich bindend wird, müssen die Mitgliedstaaten dem Gesetzesvorschlag formell noch zustimmen. Damit ist in den kommenden Wochen zu rechnen.
Für die Unternehmen plant die EU-Kommission in den nächsten zwei Jahren Orientierungshilfen für das Erstellen von Berichten. Eine Evaluation der Regelungen soll nach vier Jahren erfolgen.
Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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