Die CSR-Berichtspflicht kommt 2017 

Von Unternehmen wird mehr denn je freiwillige Transparenz in allen Unternehmensbereichen erwartet. Doch während CSR (Corporate Social Responsibility) bislang vor allem auf freiwilliger Basis geschah, verpflichtet die EU zukünftig bestimmte Unternehmen, über Aspekte der Nachhaltigkeit zu berichten.

Deshalb müssen viele kapitalmarktorientierte Unternehmen ab dem 1. Januar 2017 einen Nachhaltigkeits- oder CSR-Bericht veröffentlichen. Sie fragen sich: Welche Unternehmen sind betroffen? Welche Inhalte müssen in den Bericht? Welche Sanktionen werden bei Verstößen fällig? Die aktuelle Sachlage auf einen Blick.

 

DIE NEUE CSR RICHTLINIE

2014 verabschiedete die EU die CSR-Richtlinie 2014/95/EU, die die Pflichten der Unternehmen zur nicht-finanziellen Berichterstattung erweitert. Bis zum 6. Dezember 2016 muss diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Ab 2017 sind dann einige Unternehmen dazu verpflichtet, einen CSR-Bericht zu veröffentlichen. Inzwischen hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz einen Referentenentwurf hierzu vorgelegt. Der jetzige Entwurf stellt im Wesentlichen eine getreue Umsetzung der EU-Richtlinie dar. Veränderungen sind aber durchaus noch möglich.

 

WELCHE UNTERNEHMEN SIND BETROFFEN?

Wer muss nun einen CSR-Bericht veröffentlichen. Definitiv betroffen sind große Kapitalgesellschaften, Kreditinstitute und Versicherungen mit einer Bilanzsumme von mindestens 20 Mio. Euro oder Umsatzerlösen von mindestens 40 Mio. Euro sowie mehr als 500 Mitarbeitern.

Der Entwurf sieht aber eine Ausweitung auf „kapitalmarktorientierte haftungsbeschränkte Personengesellschaften und Genossenschaften“ vor. Damit können also auch nicht-börsennotierte Unternehmen wie GmbH & Co KGs oder OHGs betroffen sein. Wie genau die Beschreibung „kapitalmarktorientiert“ ausgelegt werden muss, wird aber in den kommenden Monaten noch zu klären sein.

Zum jetzigen Stand sind etwa 6.000 Unternehmen und Gesellschaften in Deutschland von der Richtlinie betroffen. In Österreich werden alle börsennotierten und halbstaatlichen größeren Unternehmen ebenfalls verpflichtet sein, einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen – insgesamt rund 200 Unternehmen.

Doch nicht nur direkt verpflichtete, große Unternehmen sind von der neuen Richtlinie betroffen. Denn im Nachhaltigkeitsbericht müssen auch Informationen über die Lieferkette veröffentlicht werden. Dadurch sind auch kleinere Unternehmen, die als Zulieferer fungieren, aufgefordert, Daten zu erheben.

 

WELCHE SANKTIONEN DROHEN BEI NICHT-ERFÜLLUNG DER BERICHTSPFLICHT?

Weder die EU-Richtlinie noch der Referentenentwurf sieht bisher eine inhaltliche Prüfung der CSR-Berichte vor. Es wird – Stand Juni 2016 – also lediglich geprüft, ob die betroffenen Unternehmen den Bericht innerhalb der Frist von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres vorgelegt haben. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Berichte von der Öffentlichkeit gelesen und bewertet werden.

Im Vergleich zur EU-Richtlinie wurde das maximale Bußgeld bei Verstößen gegen die Berichtspflicht im Referentenentwurf deutlich erhöht – von 50.000 auf 10 Mio. Euro. Versäumnisse könnten die Unternehmen also teuer zu stehen kommen.

August 2016/360 Grad