Verbot von Kunststoffeinwegartikeln ab 3. Juli 2021

Die Bundesregierung hat das Verbot von Einwegkunststoffartikeln beschlossen. Ab 3. Juli 2021 dürfen zahlreiche dieser Artikel dann nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Mit der Verordnung werden die Bestimmungen der EU-Einwegkunststoff-Richtlinie umgesetzt. Bundestag und Bundesrat müssen ihr allerdings noch zustimmen.

Dem Verbot unterliegen dann etwa Plastikbesteck, Plastik-Wattestäbchen, Strohalme oder Einwegbecher aus Styropor. Der Abverkauf dieser Produkte nach dem 3. Juli 2021 stellt dann eine Ordnungswidrigkeit dar.

Ziel der Regelung soll ein nachhaltigerer Umgang mit Ressourcen sowie die Reduzierung der Vermüllung der Umwelt und der Schutz der Meere sein.


Entwurf für neues Batteriegesetz veröffentlicht – Registrierung bei EAR notwendig

Veränderte wettbewerbliche Bedingungen sowie neue Vorgaben auf europäischer Ebene machen es erforderlich, das Batteriegesetz an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Wenn das Gesetz am 1. Januar 2021 in Kraft tritt, wandert die behördliche Zuständigkeit vom Umweltbundesamt (UBA) zur Stiftung Elektroaltgeräteregister (EAR), die ja bereits für die Registrierung von Elektro- und Elektronikprodukten zuständig ist. Mit dem neuen Gesetz wird aus der bisherigen Anzeigepflicht (beim UBA) dann eine Registrierungspflicht (bei der EAR). Weitere wesentliche Änderung wird sein, dass das bisherige Solidarsystem „Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien“ (GRS) in dieser Form aufgelöst wurde und der Markt der Batterieentsorgung künftig von fünf (Stand heute) gleichberechtigten Rücknahmesystemen bestritten wird.
Das Gesetz muss noch Bundestag und Bundesrat passieren. Erste Informationen finden sich aber bereits auf der Internetseite der Stiftung EAR.


Jahresreport 2019 über gefährliche Nichtlebensmittel veröffentlicht – Über 50% aus China

Insgesamt 2.243 gefährliche Produkte haben die nationalen Überwachungsbehörden im Jahre 2019 an das europäische Schnellwarnsystem RAPEX gemeldet. Über 50 Prozent der betroffenen Produkte stammen dabei aus China.

Die am häufigsten betroffenen Produktgruppen waren Spielzeug (29%), Kraftfahrzeuge (23%), Bekleidung und Elektrogeräte inkl. Zubehör (je 8%) und Kosmetika (6%).

Für dieses Jahr ist ein rasanter Anstieg der Zahlen zu vermuten. So nahm im ersten Halbjahr 2020 aufgrund der Coronakrise die Anzahl der Warnmeldungen im Bereich der Schutzausrüstung erheblich zu.

Mit dem Schnellwarnsystem will die Europäische Kommission den Verkauf gefährlicher Produkte auf dem Markt verhindern oder zumindest einschränken. Die in 2019 getätigten Meldungen führten zu 4.477 Folgemaßnahmen der Mitgliedsstatten (plus 10% gegenüber dem Vorjahr), von einfachen Produktrückrufen bis zur Vernichtung der betroffenen Produkte.

Quelle und mehr Informationen: RAPEX Report 2019

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